Anklage nicht zugelassen
- 13. Dezember 2016
Gegen die Mandantin wurde seit dem Mai 2012 wegen des Verdachtes sder Untreue, des Betruges und der Insovelnzverschleppung durch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
In der Sache ging es um Gründung einer Holding, die in Spanien Immobilien erwerben wollte und sollte. Für diesen Erwerb sollten Gelder der Holding unrechtmäßig entzogen worden sein.
Nachdem die Staatsanwaltschaft im Januar 2014 Anklage zum Amtsgericht erhoben hatte, legte dieses die Akten der Großen Strafkammer, Wirtschaftsstrafsache, zur übernahme vor. Das Amtsgericht ging davon aus, dass eine Straferwartung von nicht unter vier Jahren erwarten werden könnte.
Da sich das Verfahren weiter hinzog, ohne das es sich irgendwie fortentwickelte, regete Rechtsanwalt Bernd Idselis an, das Verfahren wegen langer Verfahrensdauer einzustellen.
Dieser Anregung wurde nicht gefolgt, jedoch erging nunmehr der Beschluss, die Anklage gegen die Mandantin nicht zuzulassen. Der Anklagesatz würde nicht ergeben, aus welchen Gründen sich die Mandantin strafbar gemacht haben könnte.
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