Anklageschrift : Fehler
- 30. November 2015
Mangel in der Anklageschrift – Einstellung des Verfahrens
Wieder Verfahren erfolgreich durch Einstellung beendet
Der Mandant war angeklagt, eine Sachbeschädigung an einem PKW vorsätzlich begangen zu haben.
Nachdem die Anklage zugestellt und sogleich der Termin zur Hauptverhandlung bestimmt wurde, habe ich festgestellt, dass ein falsches PKW-Kennzeichen in der Anklage benannt war. Im heutigen Verhandlungstermin habe ich sodann beantragt, das Verfahren wegen Mängeln in der Anklageschrift ( § 260 III StPO ) einzustellen und die Anklageschrift nicht zu verlesen.
Es handelt sich um einen sehr selten genutzten Antrag, daher musste beim Gericht einiges diskutiert werden.
Das Verfahren wurde dann eingestellt. Ende gut alles gut.
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