Cannabis-Legalisierung: Eine Diskussion

         Geschrieben von Mitarbeiterin Marwa Mari, Delmenhorst

Gutachten zur Frage: Legalisierung von Cannabis – Aufbruch in der deutschen Drogenpolitik?

Einleitung:

Legalisierung von Cannabis – ja oder nein? Eine heiß diskutierte Frage im gesellschaftlichen Diskurs bei der die Meinungen und Perspektiven nicht weiter auseinander gehen könnten.

Während nach dem Betäubungsmittelgesetz ( BtmG ) der Besitz von Cannabis aus nicht-medizinischen Gründen illegal ist, plädieren immer mehr Stimmen für eine Legalisierung der Droge. Mit Erfolg: Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Darauffolgend hat die „Ampel“- Koalition die Entkriminalisierung von Cannabis zum 01. April 2024 angekündigt. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, darf somit ab April diesen Jahres legal gekifft werden. Während diese Nachricht vor allem für viele junge Menschen im Land Grund zur Freude bereitet, äußern Experten Zweifel und warnen vor fatalen Folgen für Gesellschaft und Jugend.

Inwiefern die Legalisierung der Cannabis Droge in Deutschland wirklich sinnvoll und einen Aufbruch in der deutschen Drogenpolitik bedeutet, werde ich im folgenden näher analysieren.

Argumentation:

Mit dem neuen Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition soll Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Dadurch soll der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis im privaten und öffentlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Dabei sollen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm besitzen und in der Wohnung bis zu 50 Gramm der Droge selbst anbauen dürfen. Auch der Anbau und Verkauf im nicht-gewerblichem Rahmen soll in sogenannten „Cannabis- Clubs“ in begrenzten Mengen ermöglicht werden, wobei auch hier nur Erwachsene ab 18 Jahren Mitglieder sein dürfen.

Diese Vereine unterliegen zahlreichen Vorschriften und Kontrollen. So müssen sie als präventive Maßnahme über Sucht- und Präventionsbeauftragte informieren, einbruchssichere Türen und Fenster gewährleisten und Gewächshäuser in denen die Hanfpflanze angebaut wird mit Sichtschutz versehen.

Der Gesetzesentwurf sieht aber auch außerhalb solcher Vereine Richtlinien für Konsumenten vor. So soll das Kiffen in Sichtweise von Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 m verboten sein. In Fußgängerzonen soll kiffen lediglich zwischen 20.00 – 7.00  Uhr gestattet sein.

Doch trotz genannter Maßnahmen sehen Experten hinter dem neuen Gesetz eine Gefahr darin, dass die Anzahl an jungen Cannabis Konsumenten weiter ansteigt. Ein berechtigter Einwand, wenn man sich die Statistik zum Cannabis Konsum des Bundesgesundheitsministerium anschaut. So liegt der Prozentsatz von jugendlichen Konsumenten im Alter von 12 bis 17 Jahren bei 7,6 % und bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren bei 25 %. In beiden Altersgruppen ist nahezu eine Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2010 festzustellen. Die Hemmschwelle zum Konsum des Rauschmittels könnte sinken, wenn sogar trotz eines Verbotes so eine Entwicklung festzustellen ist, befürchten Kritiker.

Doch wie kann die Ampel- Koalition dann im gleichen Zuge den Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentralen Bestandteil dieses Gesetzesvorhabens zu bezeichnen?

Argumentiert wird vor allem damit, dass dem Konsumenten durch das neue Gesetz ein verantwortungsvollerer Umgang mit der Droge erleichtert werden soll. Denn aktuell beziehen die meisten Konsumenten die Droge vom Schwarzmarkt,wobei sie immer einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, dadurch dass das verkaufte Cannabis oft verunreinigt oder giftige Beimengungen enthalten kann. Durch den legalen Verkauf wollen sie somit den Gesundheitsschutz verbessern aber auch den Schwarzmarkt aktiv bekämpfen. Denn eines ist klar: Die Statistik des Bundesgesundheitsministeriums zeigt auch, dass ein Verbot kein Halt für die vielen Cannabis Konsumenten ist und die Nachfrage steigt. Somit bleibt fraglich, ob ein „weiter so“ hierbei die richtige Lösung ist, statt auf einen staatlich kontrollierten Umgang zu setzten.

Trotz allem bleiben mögliche Konsequenzen, welche mit dem Konsum des Rauschmittels einhergehen, selbstverständlich weiterhin bestehen. So kann länger andauernder Konsum von Cannabis bspw. psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen hervorrufen.

Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene sind hierbei besonders gefährdet, da neben den psychischen Nebenwirkungen durch das THC ebenso der Entwicklungsprozess im Gehirn gestört werden kann. Dies kann bspw. Konzentrationsstörungen zur Folge haben und dazu führen, dass Probleme in Schule oder Beruf auftreten. Aus diesem Grund ist der Besitz von Cannabis auch nur bedingt legal und für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Konsum weiterhin verboten.

Was allerdings dazu gesagt werden muss ist, dass die genannten gesundheitsschädlichen Folgen auch bei den legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin hervorgerufen werden können und Cannabis als Rauschmittel hierbei nicht schädlicher ist. Zudem kann Cannabis aber auch schmerzlindernd, entzündungshemmend, appetitanregend oder entspannend wirken und wird deshalb auch teilweise als Arzneimittel verschrieben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verspricht sich aber vor allem eines aus dem neuen Gesetz: Er geht von einer hohen Einsparung bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten in Höhe von 225 Millionen und bei Justizeinrichtungen in Höhe von 35 Millionen aus. Somit soll die Justiz in ihrer Arbeit durch das neue Gesetz zum Umgang mit Cannabis enorm an Kosten und Aufwand sparen. Der Deutsche Richter Bund (DRB) sieht dies kritisch und geht sogar von noch mehr Belastung für die Justiz aus, weil das Gesetz in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, wie z.B bei den sogenannten „Cannabis- Clubs“ oder zusätzlichen Verfahren führen könne.

Was sich davon nun als richtig bewährt bleibt abzuwarten. Fest steht, dass das Gesetz einen enormen Umbruch in der aktuellen Drogenpolitik bedeutet und eine Chance bietet auf dem präventiven Wege dauerhaft den Konsum von Cannabis einzudämmen. Um zu verhindern, dass das Gesetz missverstanden wird, sollen Präventionsmaßnahmen zum Konsum von Cannabis gestärkt werden. So sollen z.B Frühinterventionsprogramme von Cannabis auffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen gefördert und Aufklärungskampagnen auf den Weg gebracht werden.

Fazit/Stellungnahme:

Schließlich die Frage zu beantworten, ob die Legalisierung der Cannabis Droge einen Aufbruch in der deutschen Drogenpolitik bedeutet ist sicherlich nicht einfach. Denn wie sich in der Erläuterung der Pro und Contra Argumente herauskristallisiert hat, gibt es einige Argumente die für die Legalisierung ab 18 Jahren sprechen, wie z.B der Aspekt des verantwortungsvolleren Konsums von Cannabis durch die staatliche Kontrolle, aber auch zahlreiche Argumente die sich gegen den Gesetzesentwurf stellen wie z.B die mögliche Zunahme von Konsumenten durch die Legalisierung.

Trotz dessen spricht aus meiner Sicht mehr für eine Legalisierung von Cannabis, da unter den Voraussetzungen mit welchen der Gesetzesentwurf einhergeht die Gefahr von großen Konsequenzen sehr gering ist und eine gute Alternative zur aktuellen Drogenpolitik liefert.

Denn den politischen Kurs weiterhin von einem „weiter so“ dominieren zu lassen, bringt keine Antworten auf wichtige Fragen denen wir uns jetzt stellen müssen. In dem die Droge legalisiert und der Verkauf verstaatlicht wird, sind Millionen von Konsumenten nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Droge kann mit Kontrollen und präventiven Maßnahmen gewährleistet werden.

Zum anderen fällt aber auch der Reiz zum illegalen Konsum von Cannabis weg und der Prozentsatz von jungen Konsumenten geht eventuell zurück.

Ob mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Droge nun wirklich ein wahrer Aufbruch in der deutschen Drogenpolitik erzielt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine gute Grundlage dazu wird durch das Gesetz gewährleistet.

Aber:  Autofahren und Drogenkonsum geht gar nicht. Dabei bleibt es.

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Anm.: Die Autorin ist in unserem Büro Praktikantin und strebt den Beruf der Rechtsanwältin an, wobei sie als Strafverteidigerin tätig sein möchte.

Sie befasst sich neben Ihrer Tätigkeit in der gesellschaftlichen und politischen Tätigkeit

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