Mathefehler in der Rechtsbeschwerde–egal

OLG: Rechenfehler-macht nichts, ist in Ordnung

Es scheint einige male schon merkwürdig, wie OLG`s die Bußgeldurteile der Amtsgerichte absegnen und Rechtsbeschwerden verwerfen.
So verurteilte ein Amtsgericht den Mandanten wegen Teilhabe an einem illegalen Autorennen, obwohl durch die Zeugenaussagen der
aufnehmenden Polizeibeamten feststand, das der Mandant rechnerisch ermittelt ( Dreisatz ), lediglich mit Tempo 25-30 Km/h gefahren war. Das muss ja ein echtes Rennen gewesen sein.
Jedoch hatten die Polizisten das „Gefühl“ es wäre sehr viel schneller gewesen.
Die Verurteilung des Amtsgerichts hielt der Rechtsbeschwerde beim OLG  stand, da die „freie Beweiswürdigung alleinige Sache des erkennenden Richters sei“.
Das mathematisch denklogisch ein anderer Sachverhalt feststand, spielte bei der Bewertung daher keine Rolle.
Na dann…..

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