TraffiStar S350 Messung nicht verwertbar

Eine Messung mit TraffiStarS350 nicht verwertbar

Nach einem Softwareupdate war der Wert der Zeitangabe nicht mehr in der Messadatei zu finden. In älteren Versionen war dieser Wert noch in „ms“ angegeben.
Ohne diese Zeitangabe kann aber die Geschwindigkeitsangabe des Messgerätes unter Zuhilfenahme der Strecke nicht überprüft werden.
Diese Tatsache führte beim AG Kassel zum Freispruch in der Sache.

Daraus ist wieder einmal ersichtlich, dass Messungen mit Lasermessgeräten nicht automatisch korrekt verlaufen, wie es die Hersteller denn kundtun.

Aber auch die Gerichte sind aufgerufen, sich mit den Rohmessdaten zur Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung zu beschäftigen und nicht einfach standatisiert zu verfahren.

Somit sollte zumindest gegen den Bußgeldbescheid zunächst Einspruch eingelegt werden, um sodann die Akte auf die Korrektheit der Messung hin zu überprüfen.

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